Nach einer Verschiebung beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), dass die neue Heilmittel-Richtlinie ab 1. Januar 2021 gilt. Ob Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie: Die neuen Vorgaben sollen nicht nur einfacher werden, sondern besonders den Heilmittel Therapeuten zugute kommen. Auch Therapeuten, die die Teletherapie für sich entdeckt haben, können die Änderungen der Heilmittel-Richtlinie gut für ihre Patienten nutzen.

Was ändert sich für Praxen ab dem 1. Januar 2021? 

Die Regelungen zur ärztlichen Verordnung von Heilmitteln sind über die Jahre immer komplexer geworden und kaum noch zu überblicken. Es musste also mehr Klarheit her. Der G-BA (Gemeinsame Bundesausschuss) hat die Vorgaben daher grundlegend überarbeitet und 2019 eine neue Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Nun sollen klare und einfache Vorgaben die komplizierte Regelfallsystematik und die aufwändige und trotzdem unsichere Bemessung der behandlungsfreien Intervalle ab Januar 2021, ablösen. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Systematik, den Heilmittelkatalog, die Verordnungsoptionen und das Formular. Der Heilmittelkatalog wird nun überschaubarer werden und zur Verordnung gibt es in Zukunft nur noch ein Formular für alle Heilmittel und nicht mehr drei verschiedene. Insgesamt sind die neuen Vorgaben zur Verordnung von Heilmitteln wesentlich besser zu überblicken. So sollen die verordnenden Ärztinnen und Ärzte entlastet werden. Aber auch für die Therapeuten wird der Verordnungsprozess vereinfacht.

Wer profitiert von den Änderungen?

Oft stehen verordnende Ärzte im Mittelpunkt des Gemeinsamen Bundesausschusses. Doch die kommenden Änderungen kommen besonders Heilmittel Therapeuten und Patienten zugute. Denn in Zukunft sollen ärztliche Verordnungen von Krankengymnastik oder Logopädie vereinfacht werden. Ab Januar brauchen Ärzte außerdem nicht mehr drei Formulare (Formular 13, 14, 18) sondern nur noch eines um Verordnungen auszustellen. Ab 1. Januar 2021 gilt dann nur noch das neue Formular 13, welches für die Verordnung sämtlicher Heilmittel gilt: Physiotherapie, Podologische Therapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- sowie Schlucktherapie, Ergotherapie, Ernährungstherapie.

Mehr dazu finden Sie unter den KBV-Praxis Nachrichten vom 3. September 2020.