Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der sich zusammensetzt aus Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigungen, dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, entscheidet darüber, welche Leistungen gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland konkret bekommen sollen.

Am 17.09.2020 hat dieser Ausschuss eine Pressemitteilung betreffend regional begrenzten Covid-19 Ausnahmeregelungen veröffentlicht. Diese besagen unter anderem, dass Videobehandlung kurzfristig und regional begrenzt vom G-BA wieder als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen in Kraft gesetzt werden können. Ob es vom G-BA in Kraft gesetzt wird, wird u.a. von den Beschränkungskonzepten in den einzelnen Regionen abhängen, die von den Gebietskörperschaften und anderen zuständigen Behörden in Bezug auf Neuinfektionen erlassen werden.

Hier geht’s zur Pressemeldung: Pressemeldung G-BA